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02.03.2007 | "Vorsicht, E-Mail Abmahnwelle"


Wieder einmal möchten wir Sie aus aktuellem Anlass mit wichtigen Informationen updaten.

„Vorsicht, Abmahnwelle“

Jeder Kaufmann hat Vorgaben zu beachten, die von der Rechtsform seiner
Firma abhängig sind. So sind z.B. folgende Informationen von Kaufleuten
bzw. Gesellschaften die unter die Regelungen des Handelgesetzbuches
fallen, sowohl auf gedruckten Briefen (Rechnungen, Angebote, Lieferscheine
usw.) als auch in Geschäftsbriefen anderer Form (insbesondere also bei
e-mails) anzugeben:

  • Bezeichnung der Firma
  • Ort der Handelsniederlassung
  • Nummer des Handelsregistereintrags und Angabe
    des Handelsregisters, in dem sie eingetragen ist

Die Angaben bzw. Daten müssen deutlich zu lesen sein und müssen
nur dann nicht gemacht werden, wenn sie im Rahmen einer bereits
bestehenden Geschäftsverbindung als ausgefüllte Formulare ausge-
tauscht werden. Bestellscheine fallen jedoch ausdrücklich nicht unter
diese Ausnahme.

Bei Nichtbeachten droht ein Zwangsgeld, aber auch die Gefahr, einer
kostenpflichtigen Abmahnung z.B. durch einen Mitbewerber.

Sowohl das Briefpapier als auch die anderen Formen (s.o. zu e-mail)
sollten entsprechend gestaltet werden.


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